AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nothelferkurs:

Terminverschiebungen- absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher gemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird.

Eine Kursanmeldung bedeutet dass einem anderen Teilnehmer der Platz weggenommen wird. Die Abmeldung oder Verschiebung muss darum zwingend fristgerecht erfolgen. Anmeldungen von Drittpersonen (Freunde, Geschwister, Eltern) werden trotzdem verrechnet.

Verspätungen werden bis maximal 10 Minuten akzeptiert. Später eingetroffene Teilnehmer können nicht mehr teilnehmen. Es werden die ganzen Kurskosten geschuldet und es wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 30 verrechnet.

Die Bezahlung erfolgt am ersten Kurstag in bar oder über TWINT.

VKU-Kurs:

Terminverschiebungen- absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher gemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird.

Eine Kursanmeldung bedeutet dass einem anderen Teilnehmer der Platz weggenommen wird. Die Abmeldung oder Verschiebung muss darum zwingend fristgerecht erfolgen. Anmeldungen von Drittpersonen (Freunde, Geschwister, Eltern) werden trotzdem verrechnet.

Verspätungen werden bis maximal 10 Minuten akzeptiert. Später eingetroffene Teilnehmer können nicht mehr teilnehmen. Es werden die ganzen Kurskosten geschuldet und es wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 30 verrechnet.

Die Bezahlung erfolgt am ersten Kurstag in bar oder über TWINT.

Fahrstunden:

Eine Fahrlektion dauert 60 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

Die Fahrschule Fahrmittesta behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den/die FahrschülerIn.

Die Fahrlektionen sind rein netto, entweder bar, Twint oder mit Bank oder Post Überweisung im voraus zu bezahlen.

Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% ab Rechnungsdatum verrechnet. Die Kosten für Rechnungskopien und Kontoauszug betragen Fr. 10.-, für die letzte Mahnung Fr. 20.- und sind von dem/der FahrschülerIn zu bezahlen.

Der Preis einer Fahrlektion ist identisch, egal ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der Fahrschule Fahrmittesta oder einem privatem Fahrzeug des Fahrschülers erteilt wird.

Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein.Die Fahrschule Fahrmittesta behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen. Die daraus entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Sollte sich der Treffpunkt vom zuvor vereinbarten Ort unterscheiden, fallen die Anfahrtskosten zulasten des/der FahrschülerIn. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.

Der Administrativbeitrag (Versicherung) ist obligatorisch. Der Ansatz beträgt Fr. 100.-

Die Fahrschule Fahrmittesta behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden.

Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.

Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.

Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.

Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der Fahrschule Fahrmittesta umgehend zu melden.

Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des/der FahrschülerIn erhoben werden, können zu Lasten des/der SchülerIn gehen.

Fahrschule Fahrmittesta
Mühlebachstrasse 27
8800 Thalwil

+41 77 428 46 74
info@fahrmittesta.ch